Krypto-Steuern in der Schweiz

Lena Meier, Redaktion Wertoven Review, Zürich · 2026-09-23

In der Schweiz wird Krypto bei vielen Privatpersonen als Vermögen behandelt, nicht automatisch als Einkommen. Kantone und die Frage, ob jemand gewerbsmässig handelt, ändern das. Wertoven auf wertoven.org reicht keine Steuererklärung ein.

Was meistens geprüft wird

Privatvermögen unterliegt der Vermögenssteuer. Kapitalgewinne im Privatvermögen sind häufig nicht als Einkommen steuerbar. Wer häufig, fremdfinanziert oder mit kurzer Haltedauer handelt, kann von der Steuerbehörde als gewerbsmässig eingestuft werden. Dann gelten andere Regeln.

Dieser Absatz ist eine Orientierung, keine Auskunft der ESTV und keine Empfehlung. Die Deklaration machen Sie mit Ihrer Veranlagung oder einer Treuhandstelle. Exporte und Belege holen Sie aus dem Konto auf wertoven.org, sofern die Oberfläche sie bereitstellt.

  • Bestände zum Stichtag für das Vermögensverzeichnis notieren.
  • Nicht davon ausgehen, dass ein Dashboard die Steuerklassifikation festlegt.
  • Bei Unsicherheit eine Fachperson im eigenen Kanton fragen.

FAQ

Zahlt Wertoven meine Steuern?

Nein. Die Plattform ist kein Steuervertreter. Die Pflicht bleibt bei der Person.

Sind Krypto-Gewinne in der Schweiz steuerfrei?

Oft sind private Kapitalgewinne nicht einkommenssteuerpflichtig. Gewerbsmässiger Handel kann anders gelten. Das entscheidet nicht dieser Artikel.

Spielt der Kanton eine Rolle?

Ja. Bewertung und Praxis unterscheiden sich. Massgeblich ist Ihre Veranlagung, nicht ein bundesweiter Pauschalsatz aus diesem Text.

Woher kommen die Zahlen für die Erklärung?

Aus Ihren eigenen Belegen und, soweit vorhanden, aus dem Konto auf wertoven.org.

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