Krypto-Steuern in der Schweiz
Lena Meier, Redaktion Wertoven Review, Zürich · 2026-09-23
In der Schweiz wird Krypto bei vielen Privatpersonen als Vermögen behandelt, nicht automatisch als Einkommen. Kantone und die Frage, ob jemand gewerbsmässig handelt, ändern das. Wertoven auf wertoven.org reicht keine Steuererklärung ein.
Was meistens geprüft wird
Privatvermögen unterliegt der Vermögenssteuer. Kapitalgewinne im Privatvermögen sind häufig nicht als Einkommen steuerbar. Wer häufig, fremdfinanziert oder mit kurzer Haltedauer handelt, kann von der Steuerbehörde als gewerbsmässig eingestuft werden. Dann gelten andere Regeln.
Dieser Absatz ist eine Orientierung, keine Auskunft der ESTV und keine Empfehlung. Die Deklaration machen Sie mit Ihrer Veranlagung oder einer Treuhandstelle. Exporte und Belege holen Sie aus dem Konto auf wertoven.org, sofern die Oberfläche sie bereitstellt.
- Bestände zum Stichtag für das Vermögensverzeichnis notieren.
- Nicht davon ausgehen, dass ein Dashboard die Steuerklassifikation festlegt.
- Bei Unsicherheit eine Fachperson im eigenen Kanton fragen.